China geht hart gegen „Bone Ash Apartments“ vor, da der Grabraum immer knapper wird

Chinas neues Bestattungsgesetz zielt darauf ab, dem Aufstieg von „Knochenaschenwohnungen“ ein Ende zu setzen – Wohnungen, in denen die Asche verstorbener Verwandter aufbewahrt wird, da Friedhofsflächen knapp werden.
China ergreift Maßnahmen, um gegen eine wachsende Praxis vorzugehen, die im Land aufgrund der raschen Urbanisierung und einer alternden Bevölkerung entstanden ist – die Nutzung von Wohnwohnungen zur Aufbewahrung der eingeäscherten Überreste verstorbener Verwandter. Da sich der Wettbewerb um begehrte Friedhofsgrundstücke verschärft hat, haben sich viele Familien diesen „Wohnungen aus Knochenasche“ als günstigere Alternative für die Unterbringung der Asche ihrer Lieben zugewandt.
Allerdings geht die chinesische Regierung jetzt mit neuen Gesetzen gegen diesen unkonventionellen Bestattungstrend vor. Das bevorstehende Bestattungsmanagementgesetz des Landes wird die Nutzung von Wohngebäuden zur Aufbewahrung eingeäscherter Überreste verbieten und die Bestattung von Leichen oder den Bau von Gräbern außerhalb ausgewiesener öffentlicher Friedhöfe verbieten.

Der Aufstieg von Wohnungen aus Knochenasche spiegelt die Herausforderungen wider, denen sich China gegenübersieht, da seine Bevölkerung rasant altert und urbanisiert. Da immer mehr Menschen auf der Suche nach der letzten Ruhestätte für ihre Angehörigen sind, ist der Wettbewerb um knappe Friedhofsgrundstücke immer heftiger geworden, was die Kosten in die Höhe treibt und einige Familien dazu veranlasst, nach alternativen, kostengünstigeren Lösungen zu suchen.
„Die Praxis, eingeäscherte Überreste in Wohnungen aufzubewahren, ist immer üblicher geworden, da Familien versuchen, die hohen Gebühren zu vermeiden, die mit traditionellen Bestattungen verbunden sind“, erklärte Li Jie, Professorin für Soziologie an der Peking-Universität. „Dies hat jedoch Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit und der angemessenen Behandlung der Verstorbenen hervorgerufen.“
Quelle: The Guardian


