Berufungsangebot von Christchurch Gunman vom Gericht abgelehnt

Das neuseeländische Gericht lehnt die Berufung von Brenton Tarrant gegen Schuldeingeständnisse bei den Schießereien in Moscheen im Jahr 2019 ab. Das Gericht bezeichnet das Angebot als „völlig wertlos“.
In einem bahnbrechenden Urteil, das die Rechtsgültigkeit eines der abscheulichsten Verbrechen Neuseelands stärkt, hat das Berufungsgericht des Landes einen Versuch von Brenton Tarrant, seine Schuldgeständnisse aufzuheben, endgültig zurückgewiesen. Der australische weiße Rassist, der wegen der Ermordung von 51 muslimischen Gläubigen bei Angriffen auf zwei Moscheen in Christchurch am 15. März 2019 verurteilt wurde, wollte sein Schuldeingeständnis mit der Begründung anfechten, dass die Verschlechterung seiner psychischen Verfassung im Gefängnis seine ursprüngliche Entscheidung, sich schuldig zu bekennen, beeinflusst habe. Die schnelle und eindeutige Ablehnung dieser Berufung durch das Gericht markiert einen weiteren wichtigen rechtlichen Moment nach der tödlichsten Massenerschießung Neuseelands.
Tarrant reichte seinen formellen Berufungsantrag im Februar beim neuseeländischen Berufungsgericht ein und argumentierte, dass die harten Bedingungen seiner Inhaftierung und sein psychischer Verfall seine geistige Leistungsfähigkeit zu dem Zeitpunkt, als er seine Schuldgeständnisse einreichte, erheblich beeinträchtigt hätten. Er behauptete, dass diese Faktoren ihn im Wesentlichen dazu gezwungen hätten, die Verantwortung für die Verbrechen zu übernehmen, anstatt ihm eine freiwillige und umfassend informierte Rechtsverteidigung zu ermöglichen. Diese Behauptung bildete den Grundstein für seinen Versuch, die rechtlichen Schlussfolgerungen aufzuklären, zu denen bereits in früheren Gerichtsverfahren gelangt war.
Die Berufungsrichter reagierten mit energischer Sprache und erklärten, dass Tarrants Angebot „völlig wertlos“ sei und jeder materiellen Rechtsgrundlage entbehrte. Diese entscheidende Formulierung unterstreicht die Position der Justiz, dass seine Argumente nicht einmal die Grundschwelle für eine ernsthafte Prüfung im Berufungsverfahren erfüllten. Die Ablehnung des Gerichts spiegelt sowohl die Stärke des ursprünglichen Schuldgeständnisverfahrens als auch die Einschätzung der Richter wider, dass keine legitimen rechtlichen Gründe für eine erneute Überprüfung dieser Verurteilungen bestanden.


