Verfahren des Justizministeriums gegen Demonstranten scheitern unter Lügen von Beamten

Bundesanwälte müssen mit peinlichen Niederlagen rechnen, da Gerichte die Unehrlichkeit der Strafverfolgungsbehörden in Verfahren gegen Demonstranten und Regierungskritiker aufdecken.
Das Justizministerium erlebt eine Kaskade demütigender Gerichtsniederlagen, während die Bundesanwälte darum kämpfen, ihre aggressive Haltung gegenüber Personen aufrechtzuerhalten, denen vorgeworfen wird, Polizeibeamte zur Rede gestellt zu haben. Diese rechtlichen Rückschläge haben ein besorgniserregendes Muster von Übergriffen der Staatsanwaltschaft und fragwürdigen Aussagen von Bundesagenten aufgedeckt, was die Glaubwürdigkeit der Regierung in hochkarätigen Fällen mit Bürgerrechtsaktivisten, Einwanderungskritikern und Demonstranten untergräbt.
In mehreren Bundesbezirken verfolgen Bundesanwälte einen immer härteren Ansatz gegenüber Personen, die angeblich in Konfrontationen mit Regierungsbeamten verwickelt sind. Bei den Anklagen handelt es sich in der Regel um Vorwürfe der Körperverletzung gegen Bundesbeamte, der Behinderung der Justiz und der Beeinträchtigung von Amtspflichten. Diese Strategie der Staatsanwaltschaft ging jedoch spektakulär nach hinten los, da es den Verteidigern gelungen ist, den Wahrheitsgehalt der Zeugenaussagen von Beamten in Frage zu stellen und erhebliche Unstimmigkeiten in den Berichten der Strafverfolgungsbehörden aufzudecken.
Rechtsexperten, die sich auf Bürgerrechte spezialisiert haben, haben ernsthafte Bedenken hinsichtlich des systematischen Ansatzes des Justizministeriums geäußert, Angeklagte als Gewalttäter zu charakterisieren, ohne dass ausreichende Beweise zur Untermauerung solcher Behauptungen vorliegen. Dieses Muster der aggressiven Strafverfolgung hat Kritik aus dem gesamten juristischen Spektrum hervorgerufen, wobei erfahrene Strafverteidiger eine beispiellose Bereitschaft der Bundesanwälte feststellten, Fälle auf der Grundlage fragwürdiger Beweise und möglicherweise erfundener Aussagen von Strafverfolgungsbeamten zu verfolgen.
Der Zusammenbruch dieser Fälle hat ein tieferes institutionelles Problem innerhalb der Strafverfolgungsbehörden des Bundes offenbart, wo Beamte offenbar unter Eid falsche oder irreführende Aussagen gemacht haben. Gerichtsakten zeigen, dass in zahlreichen Fällen Videobeweise, Zeugenaussagen und forensische Analysen in direktem Widerspruch zu offiziellen Polizeiberichten und eidesstattlichen Aussagen von an Festnahmen beteiligten Bundesagenten standen.

Ein besonders schädliches Muster ist bei Durchsetzungsmaßnahmen im Bereich der Einwanderungsbestimmungen aufgetaucht, bei denen Einwanderungs- und Zollbehörden und andere Bundesbeamte angeblich die Umstände der Festnahmen von Personen, die bei Durchsetzungsmaßnahmen lediglich anwesend waren, falsch dargestellt haben. In diesen Fällen geht es oft um den Vorwurf der Beeinträchtigung von Bundesbeamten, aber Gerichtsverfahren haben wiederholt gezeigt, dass die Angeklagten entweder versuchten, die Verhaftungen zu dokumentieren, oder dass es sich lediglich um Unbeteiligte handelte, die in die Durchsetzungsmaßnahmen verwickelt wurden.
Das Vorgehen der Regierung wurde von Rechtswissenschaftlern als ein Versuch charakterisiert, abweichende Meinungen zu kriminalisieren und eine abschreckende Wirkung auf Aktivitäten des Ersten Verfassungszusatzes zu erzeugen. Staatsanwälte streben stets Höchststrafen für Angeklagte an und fordern häufig lange Gefängnisstrafen für mutmaßliche Straftaten, die bei näherer Betrachtung entweder stark übertrieben oder von den festnehmenden Beamten völlig erfunden zu sein scheinen.
Bundesrichter, die diese Fälle leiten, haben zunehmende Skepsis hinsichtlich der Zuverlässigkeit von Aussagen der Strafverfolgungsbehörden geäußert und mehrere vernichtende Stellungnahmen abgegeben, die die Integrität der Beweise der Staatsanwaltschaft in Frage stellen. In mehreren Fällen haben Richter Fälle sofort abgewiesen, nachdem sie festgestellt hatten, dass die Aussagen von Beamten nicht glaubwürdig waren und dass Videobeweise im Widerspruch zu offiziellen Berichten über mutmaßliche Übergriffe oder Eingriffe standen.
Das Muster abgebrochener Strafverfolgungen geht über Fälle im Zusammenhang mit Einwanderung hinaus und umfasst verschiedene Formen von politischem Protest und zivilem Ungehorsam. Bundesbehörden haben Anklage gegen Personen erhoben, die an Demonstrationen in Regierungseinrichtungen beteiligt waren, und dabei oft behauptet, dass Demonstranten Beamte angegriffen oder ihre Pflichten behindert hätten, obwohl Beweise dafür vorliegen, dass es sich bei den Zusammenstößen entweder um gewaltfreie Handlungen oder um legitime Äußerungen geschützter Meinungsäußerung handelte.


