Drohnenhersteller DJI verklagt FCC wegen umstrittenem Drohnenimportverbot

DJI, die führende Drohnenmarke für Verbraucher, erhebt rechtliche Schritte gegen die Entscheidung der FCC, den Import ihrer Drohnen in die USA zu verbieten, und führt dabei fehlerhafte Entscheidungsprozesse an.
Der weltweit führende Hersteller von Verbraucherdrohnen, DJI, hat eine Petition gegen die umstrittene Entscheidung der Federal Communications Commission (FCC) eingereicht, die Einfuhr seiner Drohnen in die Vereinigten Staaten zu beschränken. Das in Shenzhen ansässige Unternehmen behauptet, die Regulierungsbehörde habe nachlässig und ohne angemessene Begründung gehandelt, als sie DJI auf seine Covered List gesetzt habe, die Geräte bezeichnet, die als Bedrohung für die nationale Sicherheit der USA gelten.
In der am 20. Februar 2026 beim US-Berufungsgericht für den Neunten Bezirk eingereichten Petition behauptet DJI, dass der Schritt der FCC, die Einfuhr seiner Drohnen seit dem 23. Dezember 2025 zu verbieten, ungerechtfertigt war und ohne eine ordnungsgemäße Prüfung vorgenommen wurde. Das Unternehmen argumentiert, dass der Entscheidungsprozess der FCC fehlerhaft war und das erforderliche Maß an Due Diligence fehlte.
DJI, der weltweit größte zivile Drohnenhersteller, ist seit Jahren ein dominierender Akteur auf dem Markt für Verbraucherdrohnen. Seine Produkte sind bekannt für ihre fortschrittlichen Kamera-Funktionen, intuitiven Flugsteuerungssysteme und erschwinglichen Preise. Allerdings sieht sich das Unternehmen zunehmenden Sicherheitsbedenken ausgesetzt, da die US-Regierung Fragen zu potenziellen Risiken für den Datenschutz und die nationale Sicherheit im Zusammenhang mit in China hergestellten Drohnen aufwirft
In seiner Petition macht DJI geltend, dass die Entscheidung der FCC, das Unternehmen auf die Covered List zu setzen, willkürlich und willkürlich war und es an ausreichenden Beweisen für die Behauptung mangelte, dass seine Drohnen eine Bedrohung darstellten
Quelle: Ars Technica

