Bundesgericht stellt fest, dass Coles Käufer mit „Down Down“-Rabatten in die Irre geführt hat

Australisches Bundesgericht urteilt, dass Coles Supermarkt mit gefälschter Rabattkampagne irreführendes Verhalten an den Tag gelegt habe, was einen wichtigen Sieg für die Wettbewerbsaufsicht darstellt.
In einem bahnbrechenden Urteil, das Schockwellen im australischen Einzelhandelssektor auslöst, hat das Bundesgericht entschieden, dass sich der Supermarkt Coles im Rahmen seiner weit verbreiteten Rabattkampagne „Down Down“ irreführend und betrügerisch verhalten hat. Richter Michael O'Bryan verkündete am Donnerstag das entscheidende Urteil und markierte damit einen bedeutenden Sieg für die australische Wettbewerbs- und Verbraucherkommission (ACCC) in ihrem hochkarätigen Verfahren gegen den zweitgrößten Supermarktbetreiber des Landes.
Im Mittelpunkt der Entscheidung des Gerichts stehen Behauptungen, dass Coles-Rabattpraktiken keine echten Einsparungen bei Lebensmitteln des täglichen Bedarfs darstellten, wie in der umfangreichen Marketingoffensive des Einzelhändlers behauptet. Die ACCC hatte während des gesamten Verfahrens argumentiert, dass die Werbekampagne australische Verbraucher zu der Annahme verleitete, dass sie erhebliche Preisnachlässe erhielten, obwohl die Preisnachlässe in Wirklichkeit keine authentischen Preisvergleiche oder historischen Preismuster widerspiegelten.
Richter O'Bryan prüfte in seinem umfassenden Urteil umfangreiche Beweise dafür, wie Coles seine Preisnachlasszahlen berechnete und der Öffentlichkeit präsentierte. Das Gericht untersuchte die Methodik hinter der „Down Down“-Kampagne, die auf mehreren Plattformen und in Ladenauslagen beworben wurde, und zwar zu einer Zeit, als australische Käufer sich der Inflation der Lebensmittelpreise sehr bewusst waren und aktiv nach Möglichkeiten suchten, ihre Haushaltsausgaben zu senken.
Dieses Urteil stellt einen Wendepunkt für den Verbraucherschutz in Australien dar und zeigt, dass selbst große Unternehmen nicht außerhalb der Reichweite der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts liegen. Die Entscheidung hat tiefgreifende Auswirkungen darauf, wie Supermarktketten der australischen Öffentlichkeit künftig Preisaktionen und Rabattangebote anbieten können.


