Indien erteilt historische Genehmigung für passive Sterbehilfe

Indiens Oberster Gerichtshof hat den ersten Fall passiver Sterbehilfe zugelassen und damit den Entzug lebenserhaltender Maßnahmen für einen 32-jährigen Mann genehmigt, der sich seit über 12 Jahren im Wachkoma befindet.
In einer bahnbrechenden Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof Indiens den ersten Fall passiver Sterbehilfe im Land zugelassen. Das Gericht hat den Entzug lebenserhaltender Maßnahmen bei einem 32-jährigen Mann genehmigt, der sich seit mehr als 12 Jahren im Wachkoma befindet. Dieses bahnbrechende Urteil markiert einen bedeutenden Wandel in Indiens Haltung zu Entscheidungen am Lebensende und dem Recht, in Würde zu sterben.
Der Fall
Der Fall betrifft einen jungen Mann namens Aruna Shanbaug, der Krankenschwester in einem Krankenhaus in Mumbai war. 1973 wurde sie von einem Krankenhausangestellten sexuell missbraucht, was zu schweren Hirnschäden führte und sie in einem anhaltenden Wachkoma zurückließ. Arunas Familie und das Krankenhauspersonal hatten sich über ein Jahrzehnt lang um sie gekümmert, doch schließlich reichten sie beim Obersten Gerichtshof einen Antrag mit der Bitte ein, ihr die lebenserhaltenden Maßnahmen entziehen zu dürfen.
{{IMAGE_PLACEHOLDER}}Quelle: Al Jazeera


