Israels Todesstrafengesetz gefährdet den Status des Europarates

Israels Beobachterstatus in der parlamentarischen Versammlung des Europarates könnte wegen des neuen Todesstrafengesetzes ausgesetzt werden, warnt der Präsident der Versammlung.
Israels neu erlassenes Todesstrafengesetz könnte schwerwiegende diplomatische Konsequenzen nach sich ziehen. Beamte der führenden Menschenrechtsorganisation Europas warnen, dass der Beobachterstatus des Landes gefährdet sein könnte. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE), die als Hüterin demokratischer Werte und Menschenrechte auf dem gesamten Kontinent fungiert, hat deutlich gemacht, dass die Todesstrafe nach wie vor grundsätzlich unvereinbar mit der Mitgliedschaft im Rahmen der Organisation, einschließlich der Ernennung von Beobachtern, ist.
Petra Bayr, österreichisches Mitglied der Sozialdemokratischen Partei und derzeitige Präsidentin von PACE, hat die Auswirkungen der umstrittenen Gesetzgebung Israels direkt angesprochen. In Stellungnahmen gegenüber internationalen Medien betonte Bayr, dass der Verzicht auf die Todesstrafe ein Grundprinzip und keine bloße Verfahrensrichtlinie sei. „Die Nichtanwendung der Todesstrafe ist eigentlich eine Voraussetzung für den Beobachterstatus“, erklärte sie und unterstrich damit die Ernsthaftigkeit, mit der die Menschenrechtsorganisation diese Angelegenheit betrachtet.
Das neu umgesetzte israelische Gesetz sieht ausdrücklich die Todesstrafe für Palästinenser vor, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden, was einen bedeutenden Wandel in der Strafjustizpolitik des Landes darstellt. Diese Entwicklung hat bei internationalen Beobachtern und Menschenrechtsorganisationen unmittelbare Besorgnis ausgelöst, die die Gesetzgebung als Abkehr von den sich entwickelnden globalen Normen gegen die Todesstrafe betrachten. Die Bestimmungen des Gesetzes stellen einen polarisierenden Moment in der Rechtsprechung des Nahen Ostens dar und wurden von mehreren internationalen Foren geprüft.


