Kanye West verliert großen Urheberrechtsstreit wegen ungeklärter Probe

Ye wurde zur Zahlung eines sechsstelligen Betrags verurteilt, nachdem er bei einer Zuhörerparty im Stadion von Atlanta eine ungeklärte Probe verwendet hatte. Gericht entscheidet gegen Rapper im Fall einer Urheberrechtsverletzung.
In einem erheblichen rechtlichen Rückschlag für den Künstler, der früher als Kanye West bekannt war, hat ein Bundesgericht gegen ihn in einer Urheberrechtsverletzungsklage entschieden, bei der es um eine ungeklärte Musikprobe ging, die während einer hochkarätigen Stadionveranstaltung verwendet wurde. Der Fall verdeutlicht die anhaltenden Spannungen in der Musikindustrie im Zusammenhang mit ordnungsgemäßen Lizenzierungsverfahren und Sample-Freigabeprotokollen, die Produzenten und Künstler befolgen müssen, wenn sie vorhandenes Musikmaterial in ihre Arbeit integrieren.
Der Streit geht auf den Juli 2021 zurück, als Ye eine exklusive Hörparty im legendären Mercedes-Benz Stadium in Atlanta organisierte, um sein mit Spannung erwartetes Album „Donda“ vor etwa 40.000 Fans vorzustellen. Während dieser mit Stars besetzten Veranstaltung spielte der Künstler seinen Titel „Hurricane“, der ein gesampeltes Instrumentalstück enthielt, das von den ursprünglichen Urhebern nicht ordnungsgemäß lizenziert oder freigegeben worden war. Diese verfahrenstechnische Aufsicht würde letztendlich zum Kernpunkt der Klage der rechtmäßigen Eigentümer der Probe gegen den Rapper werden.
Die Musikkomposition, die im Mittelpunkt der Kontroverse steht, trägt den Titel „MSD PT2“, ein Instrumentalstück, das gemeinsam von vier talentierten Musikern geschaffen wurde: Khalil Abdul-Rahman, Sam Barsh, Josh Mease und Dan Seeff. Diese Produzenten komponierten das Instrumental ursprünglich im Jahr 2018, Jahre bevor es Teil des Donda-Albumprojekts wurde. Der Titel gelangte schließlich über einen Zwischenproduzenten an Yes Produktionsteam, doch laut Gerichtsdokumenten und Zeugenaussagen wurden die erforderlichen Lizenzvereinbarungen nie von den ursprünglichen Urhebern eingeholt.


