Künstler aus dem Kennedy Center reicht Antrag auf Abweisung der „Vergeltungsklage“ ein

Ein Künstler des Kennedy Center hat einen Richter gebeten, eine Klage abzuweisen, von der er behauptet, dass sie „Vergeltungsmaßnahme“ sei, und argumentiert, dass der Fall aus Mangel an Beweisen abgewiesen werden sollte.
Das Kennedy Center in Washington, D.C. ist seit langem als prestigeträchtige Institution anerkannt und dient als lebendiges Denkmal für den ehemaligen Präsidenten John F. Kennedy. Kürzlich hat einer der Künstler des Zentrums einen Antrag auf Abweisung einer Klage eingereicht, von der er behauptet, dass sie „Vergeltungsmaßnahme“ sei.
Der Künstler, dessen Identität nicht öffentlich bekannt gegeben wurde, behauptet, dass die Klage ein Versuch sei, ihn und seinen künstlerischen Ausdruck zum Schweigen zu bringen. In dem Antrag argumentiert die Rechtsabteilung des Darstellers, dass der Fall abgewiesen werden sollte, da keine ausreichenden Beweise zur Untermauerung der Ansprüche gegen seinen Mandanten vorliegen.
Die fragliche Klage soll auf den Handlungen oder Aussagen des Darstellers während seiner Zeit im Kennedy Center beruhen. Der Künstler behauptet jedoch, dass sein Verhalten im Rahmen seiner künstlerischen Freiheit lag und keine rechtlichen Schritte rechtfertigte.
In ihrer Akte erklärten die Anwälte des Künstlers: „Diese Klage ist ein klarer und offenkundiger Versuch, sich an unserem Mandanten zu rächen, weil er seine Rechte nach dem Ersten Verfassungszusatz ausgeübt und sich an geschützten künstlerischen Ausdrucksformen beteiligt hat. Die Vorwürfe sind unbegründet, und wir sind zuversichtlich, dass das Gericht diesen Fall als das sehen wird, was er ist – einen rechtswidrigen Versuch.“ Bringen Sie eine Stimme zum Schweigen, mit der die Kläger nicht einverstanden sind. Der Ausgang dieses Falles könnte jedoch erhebliche Auswirkungen auf die künstlerische Freiheit der Künstler und die Autonomie der Institution selbst haben.
Im weiteren Verlauf des Falles werden Rechtsexperten und Kunstvertreter genau beobachten, ob dem Abweisungsantrag des Künstlers stattgegeben wird und ob dieser Vorfall einen Präzedenzfall für den Schutz des künstlerischen Ausdrucks im Kennedy Center und ähnlichen Kultureinrichtungen schaffen wird.
Quelle: The New York Times


