Die Polizei von Louisiana zahlt 4,85 Millionen US-Dollar wegen tödlichem Elektroschocker-Tod

Die Staatspolizei und das Büro des Sheriffs von Louisiana klären den Fall der unrechtmäßigen Tötung von Ronald Greene, einem schwarzen Autofahrer, der 2019 bei einer Festnahme wegen Elektroschocker-Einsatzes getötet wurde.
In einer bedeutenden Entwicklung in Bezug auf polizeiliche Rechenschaftspflicht und Bürgerrechte haben die Staatspolizei von Louisiana und ein örtliches Sheriffbüro eine umfangreiche Vergleichsvereinbarung im Wert von 4,85 Millionen US-Dollar mit der Familie von Ronald Greene getroffen, einem schwarzen Autofahrer, dessen Tod während einer Festnahme im Jahr 2019 große Empörung und erneute Forderungen nach einer Reform der Strafverfolgung auslöste. Laut Quellen mit direkten Kenntnissen der Verhandlungen wurde die Einigung durch ein Mediationsverfahren abgeschlossen, das am Dienstagabend abgeschlossen wurde.
Der tragische Tod von Ronald Greene wurde in den letzten Jahren zu einem der aufsehenerregendsten Fälle, in denen es um Vorwürfe wegen übermäßiger Gewalt gegen Polizeibeamte ging. Bei seiner Festnahme im Mai 2019 wurde Greene von Beamten, die eine Verfolgung mit hoher Geschwindigkeit eingeleitet hatten, nachdem er angeblich einen Verkehrsverstoß begangen hatte, einem Elektroschocker ausgesetzt, wiederholt geschlagen und über den Bürgersteig geschleift. Die Umstände seines Todes warfen ernsthafte Fragen zur Polizeiausbildung, zur Rechenschaftspflicht und zum angemessenen Einsatz von Gewaltprotokollen innerhalb der Strafverfolgungsbehörden von Louisiana auf.
Die Vergleichsvereinbarung stellt eine große Anerkennung der Verantwortung sowohl der Louisiana State Police als auch des örtlichen Sheriffbüros dar, die an dem Vorfall beteiligt waren. Diese beträchtliche finanzielle Auszeichnung für Greenes Tochter unterstreicht die Schwere der Anschuldigungen und die rechtlichen Schwachstellen, die während der Untersuchung seines Todes zutage traten. Solche Vergleiche signalisieren in der Regel sowohl die Stärke der Klage des Klägers als auch den Wunsch der Beklagten, langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, die zu noch höheren Schiedssprüchen der Geschworenen führen könnten.

