Meta muss wegen Verstößen gegen die Sicherheit von Kindern mit einer EU-Geldstrafe rechnen

Die Europäische Kommission stellt fest, dass Meta gegen EU-Recht verstoßen hat, weil es keine wirksamen Maßnahmen zur Altersüberprüfung auf Facebook und Instagram für Kinder unter 13 Jahren umgesetzt hat.
In einer bedeutenden regulatorischen Entwicklung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass Meta gegen das Recht der Europäischen Union verstoßen hat, indem es es versäumt hat, angemessene Schutzmaßnahmen einzurichten und aufrechtzuerhalten, um zu verhindern, dass Kinder unter 13 Jahren auf die weit verbreiteten Social-Media-Plattformen Facebook und Instagram zugreifen. Diese bahnbrechende Entscheidung stellt einen entscheidenden Punkt in der laufenden Debatte um Kindersicherheit im Internet und die Verantwortung dar, die Technologieunternehmen beim Schutz Minderjähriger im digitalen Zeitalter tragen.
Die vorläufigen Ergebnisse wurden am Mittwoch nach einer umfassenden Untersuchung bekannt gegeben, die sich über fast zwei Jahre erstreckte. Die Kommission kam in ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass es Meta an wirksamen Mechanismen und robusten Durchsetzungsverfahren mangelt, um zu verhindern, dass minderjährige Benutzer Konten erstellen und auf Dienste zugreifen, die ausdrücklich für Benutzer ab 13 Jahren bestimmt sind. Diese Enthüllung wirft ernsthafte Fragen hinsichtlich der Angemessenheit der Altersverifizierungssysteme des Unternehmens und der Verpflichtung des Unternehmens zur Einhaltung etablierter digitaler Sicherheitsvorschriften auf.
Die Untersuchung, die Teil der umfassenderen Untersuchung großer Technologieunternehmen durch die Europäische Kommission ist, konzentrierte sich insbesondere auf die Einhaltung des Digital Services Act und anderer relevanter EU-Gesetze zum Schutz Minderjähriger im Internet durch Meta. Die vorläufige Einschätzung der Kommission legt nahe, dass das Unternehmen seiner Pflicht, sinnvolle Barrieren zu implementieren, die seine Plattformen effektiv altern lassen und den unbefugten Zugriff durch Benutzer unterhalb der Mindestaltersgrenze verhindern würden, grundlegend versagt hat.


