Polnisches Gericht bestätigt EU-Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen

Polens oberstes Verwaltungsgericht entscheidet, dass in anderen EU-Ländern geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkannt werden müssen, was einen bedeutenden Fortschritt für die Rechte von LGBTQ+ im Land darstellt.
Polens oberstes Verwaltungsgericht hat entschieden, dass gleichgeschlechtliche Ehen, die in anderen EU-Ländern geschlossen wurden, im Land anerkannt werden müssen. Die wegweisende Entscheidung geht auf den Fall eines polnischen Ehepaars zurück, das in Deutschland geheiratet hat, dem jedoch die Eintragung seiner Ehe in Warschau verweigert wurde.
Das Urteil stellt einen bedeutenden Fortschritt für die LGBTQ+-Rechte in Polen dar, wo konservative und religiöse Einflüsse seit langem gegen die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen sind. Diese Entscheidung hebt frühere Richtlinien auf, die die Gültigkeit solcher im Ausland geschlossenen Ehen faktisch verneint hatten.
{{IMAGE_PLACEHOLDER}}Quelle: Deutsche Welle


