SPLC bekennt sich wegen Betrugsvorwürfen des Bundes nicht schuldig

Das Southern Poverty Law Center bestreitet Betrugs- und Geldwäschevorwürfe vor einem Bundesgericht. Rechtsexperten bezweifeln die Stärke der Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die Bürgerrechtsorganisation.
Das Southern Poverty Law Center (SPLC) hat am Donnerstag einen bedeutenden rechtlichen Schritt unternommen, als es sich zu schwerwiegenden Bundesanklagen wegen Betrugs und Verschwörung zur Geldwäsche nicht schuldig bekannte. Das Plädoyer kam während eines Auftritts vor einem Bundesgericht, da die Bürgerrechtsorganisation zunehmendem rechtlichen Druck von Staatsanwälten in Alabama ausgesetzt ist, die einen Fall konstruiert haben, den viele in der Rechtsgemeinschaft als äußerst umstritten ansehen.
Die im Vormonat offiziell eingereichte 11 Anklagepunkte konzentriert sich auf Vorwürfe, dass die SPLC betrügerische Aktivitäten im Zusammenhang mit einem Informantenprogramm zur Verfolgung und Überwachung von Aktivitäten in rechtsextremen Kreisen durchgeführt habe. Den Staatsanwälten zufolge soll die Organisation durch ihre Operationen angeblich über 3 Millionen US-Dollar an verschiedene mit extremistischen Gruppen verbundene Quellen weitergeleitet haben, obwohl die konkrete Art dieser Überweisungen weiterhin umstritten ist. Das Informantenprogramm, das im Zentrum der Kontroverse stand, wurde inzwischen von der Organisation eingestellt.
Die Ermittlungen werden von der US-Staatsanwaltschaft für den Mittleren Bezirk von Alabama geführt, zu dem auch Montgomery, die Hauptstadt des Bundesstaates, gehört. Dieser spezielle Gerichtsbezirk hat in diesem Fall die Führung übernommen und sich mit den Strafverfolgungsbehörden des Bundes abgestimmt, um ihre Vorwürfe gegen die prominente Bürgerrechtsorganisation zu formulieren. Der geografische Standort der Strafverfolgung hat die Aufmerksamkeit von Beobachtern auf sich gezogen, die auf die bedeutenden politischen Dimensionen der Verfolgung von Anklagen gegen eine landesweit anerkannte Interessengruppe hinweisen.


