Urteil des Obersten Gerichtshofs bedroht die Macht der schwarzen Wähler

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs schwächt den Schutz des Stimmrechtsgesetzes und ermöglicht es republikanischen Kartographen, die politische Repräsentation der Schwarzen durch aggressive Gerrymandering-Strategien zu verwässern.
Ein bahnbrechendes Urteil des Obersten Gerichtshofs hat die Landschaft der amerikanischen Wahlpolitik grundlegend verändert und republikanischen Kartographen beispiellose Macht verliehen, Kongressbezirke auf eine Weise umzugestalten, die den politischen Einfluss schwarzer Wähler im ganzen Land systematisch verringern könnte. Die Entscheidung Callais gegen Landry stellt einen erdbebenartigen Wandel in der Rechtsprechung zum Wahlrecht dar und demontiert effektiv kritische Schutzmaßnahmen, die fast sechs Jahrzehnte lang als Bollwerk gegen diskriminierende Wahlpraktiken gegolten haben.
Der Voting Rights Act, der 1965 auf dem Höhepunkt der Bürgerrechtsbewegung erlassen wurde, entstand aus jahrzehntelangem Kampf und Opferbereitschaft unzähliger Amerikaner, die sich dem gewaltsamen Widerstand etablierter Rassentrennungskräfte gegenübersahen. Diese historische Gesetzgebung wurde im Blut von Bürgerrechtsaktivisten wie John Lewis geschmiedet, die Schläge und Inhaftierungen ertragen mussten, während sie an Imbissständen, Busbahnhöfen und Gerichtsgebäuden im gesamten amerikanischen Süden und darüber hinaus für eine grundlegende demokratische Teilhabe kämpften.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, Abschnitt 2 des Voting Rights Act erheblich einzuschränken, hat im Wesentlichen die hart erkämpften Schutzmaßnahmen zunichte gemacht, für deren Sicherung Generationen von Aktivisten gekämpft haben. Dieses Urteil schwächt grundlegend den rechtlichen Rahmen, der Staaten daran gehindert hat, Wahlgesetze mit diskriminierender Absicht oder Wirkung zu erlassen, und öffnet die Tür für das, was Stimmrechtsexperten als eine neue Ära der Wählerunterdrückung durch ausgefeilte Gerrymandering-Taktiken beschreiben.
Quelle: The Guardian


