Die Modedesignerin aus Sydney triumphiert über Popstar Katy Perry in einem epischen 16-jährigen Markenstreit

Das oberste australische Gericht entscheidet zugunsten der lokalen Designerin Katie Perry und stellt fest, dass das Label der Sängerin und der Merchandise-Vertrieb „eifrige Markenverletzer“ seien.
In einem bahnbrechenden Urteil hat sich das australische Oberste Gericht in ihrem epischen 16-jährigen Markenrechtsstreit mit der globalen Pop-Sensation Katy Perry auf die Seite der lokalen Modedesignerin Katie Perry gestellt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Label und der Merchandise-Vertrieb der Sängerin „eifrig gegen die etablierte Marke der Designerin verstoßen hatten, die auf die Gründung ihres Unternehmens im Jahr 2006 zurückgeht.
Der lang andauernde Rechtsstreit drehte sich um die Ähnlichkeiten zwischen den beiden Namen. Das Team von Katy Perry argumentierte, dass die Verwendung des Namens „Katie Perry“ durch die Designerin zu weitverbreiteter Verwirrung bei den Verbrauchern führen und die immense weltweite Popularität und Markenbekanntheit der Sängerin unfair ausnutzen würde. In einer Mehrheitsentscheidung entschied das Oberste Gericht jedoch, dass das Label des Designers nicht gegen Markengesetze verstößt und wahrscheinlich keine Verwirrung stiftet, ungeachtet des Rufs des Sängers bei der Erstregistrierung.


