Tech-Missbrauchslücke im britischen Inlandsrecht aufgedeckt

Der Ausschuss des Oberhauses stellt fest, dass das Gesetz gegen häuslichen Missbrauch technologiegestützten Missbrauch, einschließlich Stalkerware und Standortverfolgung, nicht angemessen berücksichtigt.
Ein Lords Select Committee hat überzeugende Beweise erhalten, dass das aktuelle Domestic Abuse Act erhebliche Lücken in der Anerkennung von technologiegestütztem Missbrauch aufweist, sodass Opfer digitaler Belästigung und Überwachung keinen angemessenen Rechtsschutz haben. Die Anhörung hat erneut Aufmerksamkeit auf eine wachsende Form von Gewalt in Paarbeziehungen gelenkt, die zunehmend über digitale Kanäle auftritt, von verdeckter Standortverfolgung bis hin zu invasiver Überwachungssoftware.
Während der Beweisvorlage, die dem Ausschuss vorgelegt wurde, betonte Jen Reed, Leiterin der Politik am renommierten Gender and Tech Research Lab des University College London, dass technisch unterstützter Missbrauch „immer häufiger vorkommt“ und mittlerweile „im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt weit verbreitet“ sei. Ihre Aussage verdeutlichte die dringende Notwendigkeit einer Gesetzesreform, um der sich entwickelnden Natur häuslicher Gewalt in einer zunehmend digitalen Welt Rechnung zu tragen. Reeds Äußerungen unterstreichen ein kritisches Versäumnis im aktuellen britischen Recht, das nicht umfassend berücksichtigt, wie Missbraucher Technologie gegen ihre Partner und ehemaligen Partner einsetzen.
Zu den Arten von Technologiemissbrauch, die derzeit nicht in den expliziten Rechtsrahmen fallen, gehören Standortverfolgung ohne Zustimmung, versteckte Überwachungssoftware, die allgemein als Stalkerware bekannt ist, unbefugter Zugriff auf persönliche Konten und digitale Belästigung über Messaging-Plattformen und soziale Medien. Diese Taktiken ermöglichen es Tätern, ihre Opfer auch dann zu überwachen und zu kontrollieren, wenn sie physisch voneinander entfernt sind, wodurch neue Dimensionen der Bedrohung und Einschüchterung entstehen, auf die herkömmliche Gesetze gegen häusliche Gewalt nicht abzielen.


