Das vergessene Gesetz hinter der Debatte über das Erstgeburtsrecht

Entdecken Sie das wenig bekannte Gesetz von 1952, das nach dem 14. Verfassungszusatz in der Debatte über das Erstgeburtsrecht wieder aufgetaucht ist.
Die Debatte über das Geburtsrecht auf die Staatsbürgerschaft in den Vereinigten Staaten dreht sich seit langem um den 14. Verfassungszusatz, der jedem, der in den USA geboren wurde, die Staatsbürgerschaft verleiht. Allerdings hat sich auch ein weniger bekanntes Gesetz aus dem Jahr 1952 als Schlüsselfaktor in dieser laufenden Diskussion herausgestellt.
Mit dem Immigration and Nationality Act von 1952, auch bekannt als McCarran-Walter Act, wurde ein umfassendes Bundesgesetz zur Regelung von Einwanderung und Einbürgerung eingeführt. In dieser Gesetzgebung ist eine Bestimmung versteckt, die in der Debatte über das Erstgeburtsrecht auf die Staatsbürgerschaft erneut Aufmerksamkeit erregt hat.
Abschnitt 301 des Gesetzes beschreibt die Voraussetzungen für den Erwerb der US-Staatsbürgerschaft bei der Geburt, einschließlich der Kriterien für die Geburtsbürgerschaft in den Vereinigten Staaten. In diesem Abschnitt heißt es ausdrücklich, dass einer Person, die in den USA als Kind ausländischer Eltern geboren wurde, die keinen ständigen Wohnsitz haben, nicht automatisch die US-Staatsbürgerschaft verliehen wird.
Die Auswirkungen dieses Gesetzes sind erneut ans Licht gekommen, als politische Entscheidungsträger und Rechtswissenschaftler sich mit der umfassenderen Frage auseinandersetzen, wem das Geburtsrecht auf die Staatsbürgerschaft zuerkannt werden sollte. Befürworter einer Einschränkung des Geburtsrechts auf die Staatsbürgerschaft verweisen oft auf dieses Gesetz von 1952 als Beweis dafür, dass der 14. Verfassungszusatz nicht unbedingt allen auf US-amerikanischem Boden geborenen Personen die Staatsbürgerschaft garantiert.
Kritiker argumentieren, dass das Gesetz von 1952 im Widerspruch zum 14. Verfassungszusatz steht, der besagt, dass „alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert wurden und der dortigen Gerichtsbarkeit unterliegen, Staatsbürger der Vereinigten Staaten sind.“ Sie machen geltend, dass der 14. Verfassungszusatz Vorrang habe und dass das Gesetz von 1952 verfassungswidrig sei.
Es ist unwahrscheinlich, dass die Debatte über das Geburtsrecht auf die Staatsbürgerschaft so schnell gelöst wird, da sie komplexe rechtliche, politische und moralische Fragen berührt. Das Zusammenspiel zwischen dem 14. Verfassungszusatz und dem Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1952 wird wahrscheinlich weiterhin ein zentraler Schwerpunkt dieser laufenden Diskussion sein.
Letztendlich wird die Zukunft der erstgeborenen Staatsbürgerschaft in den Vereinigten Staaten davon abhängen, wie sich politische Entscheidungsträger, Gerichte und die Öffentlichkeit in dieser komplizierten Rechtslandschaft zurechtfinden. Im weiteren Verlauf der Debatte könnte das Gesetz von 1952 eine immer wichtigere Rolle bei der Gestaltung des Ergebnisses dieser seit langem bestehenden und umstrittenen Angelegenheit spielen.
Quelle: The New York Times


