US-Visapolitik: Neue Regeln zur Angst vor Rückkehr

Das US-Außenministerium gibt neue Leitlinien heraus, die von Visumantragstellern verlangen, zu bestätigen, dass sie keine Angst vor einer Rückkehr nach Hause oder einer Visumverweigerung haben.
Das US-Außenministerium hat bedeutende neue Anforderungen für die Beantragung eines Visums eingeführt, die die Art und Weise, wie Konsularbeamte weltweit Antragsteller für ein befristetes Visum bewerten, grundlegend ändern. Nach internen Leitlinien großer Nachrichtenagenturen hat das Ministerium die Beamten aller US-Botschaften und Konsulate weltweit angewiesen, während des Visuminterviews eine kritische Überprüfungsfrage einzuführen. Nach diesem neuen Protokoll müssen Bewerber ausdrücklich bestätigen, dass sie keinen Schaden erlitten haben und keine Angst vor einer Rückkehr in ihr Heimatland haben, bevor das Vorstellungsgespräch fortgesetzt werden kann.
Im Rahmen dieser überarbeiteten Visa-Ablehnungsrichtlinie besteht für Antragsteller ein erheblich erhöhtes Ablehnungsrisiko, wenn sie Fragen zu Sicherheitsbedenken entweder mit Ja beantworten oder sich dazu entscheiden, zu der Angelegenheit Stillschweigen zu bewahren. Besonders viel steht für Personen auf dem Spiel, die berechtigte Bedenken hinsichtlich ihrer persönlichen Sicherheit haben oder möglicherweise vor Verfolgung fliehen. Die Leitlinien stellen einen bemerkenswerten Wandel in der Art und Weise dar, wie das Außenministerium bei konsularischen Befragungen die anfängliche Beurteilung der Visumberechtigung und der Glaubwürdigkeit des Antragstellers angeht.
In dem internen Telegramm, das zwischen den diplomatischen Vertretungen zirkuliert, heißt es, dass Konsularbeamte von Visumsuchenden eine ausdrückliche Bestätigung über ihre Bereitschaft und Fähigkeit zur sicheren Rückkehr nach Hause einholen müssen. Diese Voraussetzung muss erfüllt sein, bevor das Standardinterview fortgesetzt werden kann. Für viele Antragsteller stellt dies eine beispiellose Hürde im bisher unkomplizierteren Visumantragsverfahren dar. Die Anforderung legt dem Antragsteller faktisch die Beweislast auf, nachzuweisen, dass er keine berechtigten Sicherheitsbedenken hat.


