Meta strebt SCOTUS-Piraterieurteil an, um Klage wegen KI-Daten-Torrents zu vermeiden

Meta hofft, dass eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Haftung von ISPs für Piraterie dazu beitragen wird, eine Klage wegen Torrenting von KI-Trainingsdaten abzuwehren.
Meta hofft, dass das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofs, in dem festgestellt wurde, dass Internetdienstanbieter nicht für Piraterie in ihren Netzwerken haftbar sind, dem Social-Media-Riesen dabei helfen wird, Haftungsansprüchen wegen der Torrenting von KI-Trainingsdaten zu entgehen.
Letzte Woche reichte Meta in einer Klage eine Erklärung ein, in der es hieß, das Unternehmen solle nach dem Urheberrecht für mittelbare Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden, nur weil es wisse, wie Torrenting funktioniert. Die Kläger, Entrepreneur Media, argumentierten, dass das Unternehmen durch die Bereitstellung von etwa 80 Terabyte an Raubkopien angeblich wusste, dass es Verstöße herbeiführte, indem es Uploads zuließ, um seine Downloads zu beschleunigen.
Dieser Anspruch auf mittelbare Verletzung ist viel einfacher zu beweisen als ein separater Anspruch, der in einer von Buchautoren im Fall Kadrey gegen Meta eingereichten Sammelklage erhoben wurde, in der behauptet wurde, dass Metas Torrenting bedeutete, dass das Unternehmen für eine „Verbreitungs“-Klage wegen direkter Urheberrechtsverletzung haftbar sei. TorrentFreak berichtete über die neueste Entwicklung im Rechtsstreit.
Das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofs in einem Fall mit Sony ergab, dass ISPs nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können. Meta hofft, dass dieser Präzedenzfall dazu beitragen wird, einer Haftung im Fall von Entrepreneur Media zu entgehen, in dem behauptet wird, dass die Torrenting-Aktivitäten des Unternehmens eine mittelbare Rechtsverletzung darstellen.
Rechtsexperten stellen jedoch fest, dass sich das Urteil des Obersten Gerichtshofs auf ISPs konzentrierte und es bleibt abzuwarten, wie es auf eine Plattform wie Meta angewendet wird, die direkter an der mutmaßlichen Verletzung beteiligt ist. In der Klage gegen Entrepreneur Media wird argumentiert, dass das Wissen von Meta und die Förderung der Torrenting-Aktivitäten über die vom Obersten Gerichtshof angesprochene ISP-Haftung hinausgehen.
Der Fall verdeutlicht die anhaltenden rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material für KI-Trainingszwecke. Während Meta sein Vorgehen mit der Behauptung verteidigt hat, dass die Torrent-Daten für seine KI-Forschung notwendig seien, argumentieren Kritiker, dass die Methoden des Unternehmens gegen das Urheberrecht verstoßen und den Erstellern von Inhalten geschadet hätten.
Der Ausgang dieser Klage könnte erhebliche Auswirkungen auf die KI-Branche und die Art und Weise haben, wie Unternehmen wie Meta die Datenerfassung für ihre Modelle für maschinelles Lernen angehen. Da sich die Rechtslandschaft ständig weiterentwickelt, bleibt die Debatte über die ethischen und rechtlichen Grenzen der KI-Entwicklung ein kritisches Thema sowohl für die Technologiebranche als auch für politische Entscheidungsträger.

Quelle: Ars Technica


