Der Oberste Gerichtshof hebt den Schutz des Stimmrechtsgesetzes auf

Das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofs schwächt das Voting Rights Act von 1965, macht den jahrzehntelangen Schutz der Bürgerrechte rückgängig und ermöglicht aggressive Gerrymandering-Taktiken.
In einer Entscheidung, die die Landschaft des amerikanischen Wahlrechts grundlegend verändert, hat der Oberste Gerichtshof der USA Abschnitt 2 des Voting Rights Act von 1965 erheblich geschwächt, was eine erhebliche Umkehrung des Bundesschutzes gegen diskriminierende Wahlpraktiken darstellt. Dieses bahnbrechende Urteil stellt einen kritischen Moment im anhaltenden Kampf um Wahlrechte und Wahlgerechtigkeit dar, da das Gericht offenbar systematisch genau die Schutzmaßnahmen abbaut, die die Beteiligung von Minderheiten am demokratischen Prozess schützen sollten. Die Entscheidung droht, fast sechs Jahrzehnte Fortschritte bei der Sicherstellung, dass alle Amerikaner, unabhängig von Rasse oder ethnischer Zugehörigkeit, ihr Grundrecht zu wählen ausüben können, ohne auf systemische Hindernisse zu stoßen, zunichte zu machen.
Der historische Kontext dieses Urteils kann nicht genug betont werden. Nach dem Ende des Wiederaufbaus im späten 19. Jahrhundert führten die Südstaaten eine koordinierte Kampagne durch, um schwarzen Wählern mithilfe einer Reihe ausgeklügelter rechtlicher Mechanismen ihre Wahlmacht zu entziehen. Wahlsteuern, Alphabetisierungstests, Großvaterklauseln und aggressive Gerrymandering-Taktiken wurden systematisch eingesetzt, um die politische Kontrolle für weiße supremacistische Politiker zu festigen und schwarze Amerikaner daran zu hindern, ihre verfassungsmäßigen Rechte auszuüben. Diese Strategien, zusammenfassend als Jim-Crow-Gesetze bekannt, machten schwarze Wähler trotz der theoretischen Schutzbestimmungen des 15. Verfassungszusatzes, der Wahldiskriminierung aufgrund der Rasse verbot, faktisch politisch machtlos.
Die Verabschiedung des Voting Rights Act von 1965 stellte einen Wendepunkt in der amerikanischen Bürgerrechtsgeschichte dar und veränderte die Befugnisse der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rassendiskriminierung in Wahlsystemen grundlegend. Die Gesetzgebung gewährte dem Kongress weitreichende Befugnisse zur Überwachung und Bekämpfung diskriminierender Abstimmungspraktiken, insbesondere durch die Vorabgenehmigungspflicht in Abschnitt 5, die bestimmte Gerichtsbarkeiten mit Diskriminierungserfahrungen dazu zwang, vor der Umsetzung von Abstimmungsänderungen die Zustimmung des Bundes einzuholen. Abschnitt 2, der nach wie vor im Mittelpunkt der jüngsten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs steht, sah ein allgemeines Verbot von Wahlpraktiken vor, die aufgrund von Rasse oder Hautfarbe diskriminierten, und schützte Minderheitswähler im ganzen Land vor Wahldiskriminierung.
Quelle: The Guardian


