Oberster Gerichtshof schützt ISPs vor Haftung für Musikpiraterie

Der Oberste Gerichtshof entschied einstimmig, dass Internetdienstanbieter nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden haftbar gemacht werden können, es sei denn, sie ergreifen konkrete Maßnahmen, die dazu führen, dass Benutzer Urheberrechte verletzen.
In einem bedeutenden Sieg für Internetdienstanbieter (ISPs) hat der Oberste Gerichtshof Versuche von Sony Music Entertainment abgewiesen, ISPs für die Musikpiraterie ihrer Kunden haftbar zu machen. Das Gericht entschied einstimmig, dass ISPs nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer verantwortlich gemacht werden können, es sei denn, sie ergreifen konkrete Maßnahmen, die ein solches rechtswidriges Verhalten direkt ermöglichen oder fördern.
Der langjährige Fall Cox Communications gegen Sony Music Entertainment geht auf ein Urteil in Höhe von 1 Milliarde US-Dollar zurück, das 2019 gegen Cox Communications erlassen wurde, weil es ihm nicht gelungen war, Musikpiraterie in seinem Netzwerk einzudämmen. Während dieser massive Schadensersatzspruch später im Jahr 2024 aufgehoben wurde, befand ein Bundesberufungsgericht Cox dennoch wegen vorsätzlicher mittelbarer Rechtsverletzung haftbar.
Digital Millennium Copyright Act (DMCA) zu vermeiden.Richter John Roberts betonte in seinem Schreiben für die Mehrheit, dass ISPs bestimmte Maßnahmen ergreifen müssen, die „Benutzer dazu veranlassen, Urheberrechte zu verletzen“, um haftbar gemacht zu werden. Die bloße Kenntnis eines Verstoßes oder das Versäumnis, Wiederholungstäter zu eliminieren, reicht nicht aus, um eine Mitschuld zu begründen.

Die Entscheidung ist eine bedeutender Sieg für die Internetindustrie, die Bedenken geäußert hatte, dass ein Urteil gegen Cox ISPs dazu gezwungen haben könnte, zur „Urheberrechtspolizei“ des Internets zu werden. Internet-Befürwortergruppen lobten das Urteil und argumentierten, dass es die Safe-Harbor-Schutzmaßnahmen aufrechterhält, die dem Internet zum Aufschwung verholfen haben.
Allerdings gibt das Urteil ISPs keinen Freibrief gegen Piraterie. Richterin Sonia Sotomayor verfasste zusammen mit Richterin Ketanji Brown Jackson eine übereinstimmende Stellungnahme, in der sie argumentierte, dass die Argumentation der Mehrheit zu eng sei und ISPs möglicherweise vorsätzliche Blindheit zulassen könnte, um sich einer Haftung zu entziehen.

Insgesamt stellt die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Fall Cox Communications gegen Sony Music Entertainment einen wichtigen Sieg für das Internet-Ökosystem und den Grundsatz dar, dass Dienstanbieter nicht für rechtswidrige Handlungen ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden sollten, solange sie sich nicht aktiv an einem solchen Verhalten beteiligen oder es fördern.
Quelle: Ars Technica


