Oberster Gerichtshof bestätigt die Urheberrechtshaltung des Internetanbieters

Der Oberste Gerichtshof entschied zugunsten eines Internetdienstanbieters in einem Urheberrechtsverletzungsfall im Zusammenhang mit Raubkopien von Musik und stellte fest, dass Anbieter nicht für Benutzeraktionen haftbar gemacht werden können.
In einer mit Spannung erwarteten Entscheidung hat sich der Oberste Gerichtshof in einem Urheberrechtsverletzungsfall, bei dem es um das illegale Herunterladen von raubkopierter Musik ging, auf die Seite eines Internetdienstanbieters gestellt. Der Fall drehte sich um die Frage, ob Anbieter wie Cox Communications rechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnten, wenn sie wussten, dass Kunden an Musikpiraterie beteiligt waren, aber keine Schritte unternahmen, um ihren Internetzugang zu sperren.
Das Urteil der Richter bekräftigt, dass Internetdienstanbieter nicht für die Handlungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können, selbst wenn sie Kenntnis von Urheberrechtsverletzungen in ihren Netzwerken haben. Dies stellt einen bedeutenden Sieg für die Telekommunikationsindustrie dar, die argumentiert hatte, dass die Verantwortung der Anbieter für das Nutzerverhalten einen unhaltbaren Präzedenzfall schaffen würde.
In der 8:1-Entscheidung wies das Gericht das Argument zurück, dass Cox Communications mehr hätte tun sollen, um gegen das weitverbreitete illegale Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Musikdateien durch seine Kunden vorzugehen. In der von Richterin Elena Kagan verfassten Mehrheitsmeinung hieß es, dass der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) Anbieter nicht dazu verpflichtet, die Konten von Wiederholungstätern zu kündigen.
{{IMAGE_PLACEHOLDER}}Quelle: The New York Times


